Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienvermittlung Lust auf Meer
§ 1 - Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienvermittlung Lust auf Meer finden auf alle angebotenen Leistungen sowie Angebote Anwendung.
(2) Die Ferienvermittlung Lust auf Meer bietet Ferienwohnungen auf Webportalen, in Prospekten sowie auf sonstigem Werbematerial an. Die Ferienvermittlung Lust auf Meer versichert, dass sie hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Die Daten werden von der Ferienvermittlung Lust auf Meer jeweils aktualisiert.
§ 2 - Datenvereinbarung
(1) Für den Mieter/Gast ist die Übermittlung persönlicher Kontaktdaten zur Buchung oder sonstigen Kontaktaufnahme mit der Ferienvermittlung Lust auf Meer notwendig. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer anwendbarer gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Mieter/Gast hat zugestimmt oder die Ferienvermittlung Lust auf Meer ist zur Weitergabe an Dritte gesetzlich verpflichtet (z. B. Zahlung Kurtaxe).
§ 3 - Mietvertrag
(1) Die Buchung einer Ferienwohnung über die Ferienvermittlung Lust auf Meer kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Mit der schriftlichen, telefonischen oder per Email versandten Anfrage bietet der Mieter/Gast den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anfrage bezeichnete Ferienunterkunft an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Ferienvermittlung Lust auf Meer dem Mieter/ Gast in Schriftform oder per Email eine Buchungsbestätigung für die Buchung im angefragten Zeitraum, für angefragtes Objekt bestätigt.
§ 4 - Preise
(1) Sämtliche Preisangaben der Ferienvermittlung Lust auf Meer, sowohl auf der Internetseite, wie auch in den von ihr herausgegebenen Broschüren oder Prospekten, verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die gesonderten Preise für genannte Nebenleistungen (z.B. Wäschepaket) und die Endreinigung verstehen sich ebenso inklusive der Mehrwertsteuer.
(3) Die Kurtaxe wird nach Satzung der jeweiligen Gemeinde abgerechnet. Der Gast erhält nach Abrechnung im Rechnungsschreiben die Kurkarte.
(4) Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Objekte gesonderte Leistungen berechnen, wie den Stromverbrauch. Dies ist bei den entsprechenden Objekten in der Beschreibung allerdings extra aufgezählt.
(5) Weiter können Kosten in Form von Extra Leistungen, wie das Benutzen der Sauna, auftreten. Diese sind jedoch optional.
§ 5 - Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Ferienvermittlung Lust auf Meer für den Mietzeitraum, ersichtlich aus den jeweiligen Webportalen, den Broschüren oder Prospekten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.
§ 6 - Mietzahlung (Ferienwohnungen und Ferienhäuser)
(1) Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter/Gast verpflichtet, 30 % des Mietpreises, auf das angegebene Konto der Ferienvermittlung Lust auf Meer zu zahlen.
(2) Der Mieter/Gast ist verpflichtet, 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung den gesamten Mietpreis sowie die Preise für die gesondert vereinbarten Nebenleistungen auf das in der Rechnung angegebene Konto der Ferienvermittlung Lust auf Meer zu zahlen.
(3) Geht der Anzahlungsbetrag von 30 % oder die Restzahlung nicht rechtzeitig auf dem auf der Rechnung der Ferienvermittlung Lust auf Meer genannten Konto ein oder werden sie zurückgebucht, gilt der Mietvertrag als aufgehoben mit dem Recht der Ferienvermittlung Lust auf Meer, Schadensersatz vom Mieter/Gast zu verlangen, mindestens in Höhe der Pauschalentschädigung von Mindestens 10% des Reisepreises siehe §7 (2).
(4) Bei Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Mietpreis inklusive der Preise für die vereinbarten Nebenleistungen auf das in der Rechnung angegebene Konto der Ferienvermittlung Lust auf Meer zu zahlen, und zwar unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Geht der Mietpreis inklusive des Preises für die vereinbarten Nebenleistungen nicht 10 Tage nach Versendung der Buchungsbestätigung bei der Ferienvermittlung Lust auf Meer ein, gilt der Mietvertrag als aufgehoben mit dem Recht der Vermieterin, Schadensersatz verlangen zu können, mindestens in Höhe der Pauschalentschädigung nach §7 (2).
§ 7 - Umbuchungen/Änderungen
(1) Der Mieter kann bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt Änderungen der Buchung in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel oder die Unterkunft erbitten. Soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen wird die Ferienvermittlung Lust auf Meer den Wünschen des Mieters/ Gast Rechnung tragen.
(2) Ändert sich aufgrund der Umbuchung der Reisepreis, ist der Mieter/ Gast verpflichtet, etwaige Nachzahlungen auf den Reisepreis 10 Tag nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Ferienvermittlung Lust auf Meer zu zahlen. Ermäßigt sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung, hat die Ferienvermittlung Lust auf Meer die Differenz zu der vom Mieter / Gast bereits geleisteten Anzahlung/vollständigen Zahlung 10 Tage nach Versendung der Buchungsbestätigung zu zahlen.
(3) Die Ferienunterkunft wird nur für die Anzahl der Personen zur Verfügung gestellt, für die der Mieter/ Gast die Ferienunterkunft gebucht hat. Will der Mieter/ Gast nach Buchungsbestätigung durch die Vermieterin weitere Personen mit in die Ferienunterkunft nehmen, so bedarf dies der Zustimmung der Ferienvermittlung Lust auf Meer, welche hierzu jedoch nicht verpflichtet ist.
§ 8 - Reiserücktritt
(1) Der Mieter/ Gast kann jederzeit vor Bezug der Wohnung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in jedem Fall unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich oder elektronisch (per Email) abgegeben werden. Die Ferienvermittlung Lust auf Meer ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Nutzung der Ferienunterkunft gewöhnlich erzielten Ertrages zu verlangen. Weiter ist sie berechtigt, eine Pauschale geltend zu machen, die pro Ferienunterkunft in Prozent des Mietpreises aus der jeweiligen Buchung wie folgt berechnet wird: Bei einer Kündigung:
o bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 30%
o bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 45%,
o bis zum 07. Tag vor Mietbeginn 50%,
o vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Mietbeginn 75%,
o am Tag des Mietbeginns 90%.
(2) Der Mieter/ Gast kann eine Absicherung für den Reservierungsausfall für den Fall der Unmöglichkeit des Reiseantritts aus Krankheitsgründen vereinbaren. Die Krankheitsgründe sind gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Kann der Mieter/Gast oder eine mitreisende Person die Reise krankheitsbedingt nicht antreten so beträgt die der Ferienvermittlung Lust auf Meer zustehende Entschädigung hier 10% des zu zahlenden Mietpreises.
§ 9 - Rücktritt Ferienvermittlung Lust auf Meer
(1) Die Ferienvermittlung Lust auf Meer ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege per Email oder schriftlich per Post. Für diesen Fall entstehen dem Mieter/ Gast keine Kosten.
(2) Die Ferienvermittlung Lust auf Meer ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Mieter/Gast sich in einer Weise vertragswidrig verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für die Ferienvermittlung Lust auf Meer unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein Verhalten des Mieters/Gastes oder seiner Mitreisenden, das zu einer Belästigung anderer Mieter führt, die für diese Mieter wiederum unzumutbar ist.
(3) Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder aber die von der Vermieterin nicht verschuldete Unvermietbarkeit gehören (hierzu zählt auch der Besitzerwechsel von Objekten mit gegeben falls möglichen Vertragsänderungen), unvorhersehbar erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der Ferienunterkunft erhält der Mieter/ Gast den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück.
§10 - Haftung
(1) Die Ferienvermittlung Lust auf Meer macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei einem Schaden, ganzgleich ob an Personen oder im Ferienobjekt, durch das fehlerhafte Bedienen von technischen Geräten sowie des Kaminofens durch den Mieter / Gast, und alle anderen Vorkommnisse, dieser die Haftung für den Schaden in voller Form übernimmt. Weiter übernimmt sie keine Haftung für das Benutzen der Sauna. Sie sollten vor dem Saunieren mit Ihrem Arzt abklären, ob und in welcher Form Sie Saunieren dürfen!
§ 11 - Übernahme der Ferienunterkunft
(1) Die Ferienunterkunft steht am jeweiligen Anreisetag dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Ferienunterkunft vor 16.00 Uhr bezugsfertig sein, wird sich die Ferienvermittlung Lust auf Meer bemühen, dem Mieter vor 16.00 Uhr die Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen.
(2) Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zugleich mitgeteilt, wie die Schlüsselübergabe und die Betreuung der jeweiligen Ferienunterkunft vor Ort organisiert sind. Meist erfolgt dies durch die Übermittlung eines Schlüsselcodes zu einem Schlüsseltresor, der sich am jeweiligen Objekt bzw. in unmittelbarer Nähe des gemieteten Objektes befindet.
(3) Der Mieter hat die Ferienunterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt und besenrein an die Ferienvermittlung Lust auf Meer zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter/Gast die Ferienunterkunft übernommen hat.
(4) Kommt es zu Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen ist die Ferienvermittlung Lust auf Meer berechtigt, den jeweiligen Einrichtungsgegenstand auf Kosten des Mieters/ Gastes zu ersetzen. Kommt es aufgrund der von dem Mieter/ Gastes verursachten Beschädigungen des Inventars der Ferienwohnung zur Einschränkung der Weitervermietbarkeit, hat der Mieter / Gast den dadurch entstehenden Schaden der Ferienvermittlung Lust auf Meer in vollem Umfang zu ersetzen.
(5) Der Mieter/ Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft schonend zu nutzen.
§ 12 - Sonstiges
1. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Chemnitz.
2. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so soll der Vertrag im Übrigen seine Gültigkeit behalten. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall die Anpassung der vertragswidrigen Klausel in einer Art und Weise, die die Durchführung des Vertrages ermöglicht.
Stand: 03.2020